Die ersten Schritte

Nach einer kurzen Verschnaufpause war unser erster Termin ein Treffen mit unserem zukünftigen Vermieter. Wir besichtigten das Haus und machten den Mietvertrag klar. Das Wichtigste dabei war die Wohnungsgeberbescheinigung unseres Vermieters, die bestätigt, dass wir auch wirklich dort wohnen (werden). Mit dieser Bescheinigung konnten wir zum Einwohnermeldeamt gehen und uns offiziell wieder in Deutschland anmelden – also ohne Wohnung kein deutscher Einwohner. Mit der nun vorliegenden Anmeldebescheinigung konnten wir auch die Kinder in der Schule anmelden und diverse Anträge ausfüllen – Kindergeld, Krankenkasse, Versicherungen. Wer denkt, das läuft alles automatisch, hat sich gründlich geirrt.

Das Kindergeld zum Beispiel: Die Abmeldung damals im März lief ganz automatisch aber das Anmelden ging nicht so einfach. Nichts mit „Können Sie das nicht einfach wieder aktivieren?“ Nein, ein kompletter Antrag musste ausgefüllt werden, obwohl es die gleichen Kinder sind, für die wir jahrelang Kindergeld bekommen haben, nur eben 6 Monate älter.

Auch bei der Krankenkasse dachten wir, es wird einfacher, weil wir zu der Gleichen gegangen sind, bei der wir bis März versichert waren. Aber auch da war nichts mit „Wir aktivieren wieder Ihren Account.“ Wir mussten wieder einen neuen Antrag ausfüllen und wieder benötigten die Mitarbeiter dort die Anmeldebescheinigung. Bis jetzt (05.09.22) haben wir noch keine Krankenkassenkarten und somit kann ich auch keine Arzt- bzw. Vorsorgetermine machen.